Es wird angenommen, dass der Fehler schon bei Lieferung der Ware vorhanden war…


 

Um zu vermeiden, dass sich der Garantiegeber im Garantiefall von seiner Ersatzpflicht befreit, wurde in § 444 BGB festgelegt, dass ein Haftungsausschluss bei Erklärung einer Garantie nicht wirksam ist.

Insbesondere bei eBay oder anderen Online-Marktplätzen führt der Verkäufer neben der Produktbeschreibung und den Modalitäten der Zahlungsabwicklung einen Haftungsausschluss an.

Besteht gleichzeitig eine Garantie ist dies rechtlich unwirksam.
Die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie führt nach Erklärung zu einem vertraglichen Erfüllungsanspruch.

Dieser verjährt nach überwiegender Meinung nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Fristbeginn ist der Schluss des Jahres in dem der Käufer den Mangel entdeckt hat, beziehungsweise ihn hätte entdecken müssen.


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Was bedeutet Garantie noch? (2.Teil)

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