Mängelgewährleistung

Im Unterschied zur Garantie entstammen Ansprüche des Käufers aus Mängelgewährleistung direkt aus dem Kaufvertrag selbst. Selbst wenn diese nicht gesondert im Vertrag aufgeführt sind, bestehen Gewährleistungsansprüche kraft Gesetzes. Voraussetzung ist allerdings, dass es tatsächlich ein Mangel ist. Ein Mangel liegt